AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hebamme Annika Bestelmeyer, nachfolgend Hebamme genannt.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger*in sind privatrechtlicher Natur.
3. Hebammenkurse (Geburtsvorbereitung)
3.1 Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer*innenzahl des Kurses ist auf max. 10 (evtl. plus Partner) begrenzt.
Ist die genannte max. Kursteilnehmer*innenzahl erreicht, können weitere Anmeldungen nicht angenommen werden.
Nimmt die angemeldete Kursteilnehmer*in einzelne Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Kursleiter*in dennoch ihren Gebührenanspruch.
Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Hebammen.
Bei Kursteilnehmer*innen, die Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Die Kosten für nicht wahrgenommene Kursstunden sind von den Kursteilnehmer*innen grundsätzlich selbst zu tragen und werden von der vor Kursbeginn zu entrichtenden Kaution einbehalten. Können die versäumten Kursstunden nicht mit der verbleibenden Kaution ausgeglichen werden, so erhält die Kursteilnehmer*in nach Kursende eine Privatrechnung über den Differenzbetrag.
Eine verbindliche Anmeldung ist erfolgt, unanbhänig von privater oder gesetzlicher Krankenversicherung, wenn:
- nach spätestens 14 Tagen nach Aufforderung zur Zahlung, die Partnergebühr auf das Konto der Hebamme eingegangen ist. Diese wird per Mail versandt.
Und
Dieser Versandzeitpunkt gilt als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer*in.
Bei nicht Einhalten der Anmeldebedingungen wird der für Sie vorgemerkte Platz an eine Teilnehmer*in auf der Warteliste weitergegeben und macht somit Ihre Vormerkung ungültig.
Eine Anmeldestornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen und kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% der Kursgebühr zu entrichten.
Bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder ganz ausbleibender Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines laufenden Kurses durch die Kursteilnehmer*in ist ausgeschlossen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat.
Geburtsvorbereitungskurs kompakt am Wochenende:
Die Kaution beträgt 90,00 € und entspricht den Partnergebühren.
Dies gilt für gesetzlich Versicherte, wie auch für privat Versicherte.
Bei einer Anmeldung als Einzelperson entsprechen die 90,00 € der Kaution, die nach Teilnahme wieder zurückerstattet wird.
Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Fall wird der Kursteilnehmer*in eine Privatrechnung ausgestellt.
Für eine Übernahme der Partnergebühr durch Ihre Krankenkasse kann nicht garantiert werden. Dies wird je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt.
3.2. Vertragspartner*in
Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit der Kursleitung zustande.
3.3 Kursdurchführung
Die Kursleitung hat das Recht, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, bzw. Kurse mit zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen.
Aus wichtigem Grund kann ein Kurs mit einer anderen Kursleitung als beschrieben besetzt werden.
3.4 Hebammenbetreuung
Die Buchung eines Kurses/Behandlung beinhaltet nicht die Betreuung der Hebamme im Wochenbett.
Die Vermittlung kann durch das Ausfüllen der Betreuungsanfrage über Hebamio erfolgen (https://bestelmeyer.hebamio.de/anmeldung) oder durch direkten Kontakt zu einer Hebamme per E-Mail oder Telefon.
Für alle Tätigkeiten außerhalb der Kurse sind gesonderte Behandlungsverträge notwendig.
3.5 Haftung
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind.
Die Hebamme bzw. Kursleiter*in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung.
Die Kursleiter*in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung.
Die Hebamme bzw. Kursleiter*in übernimmt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für die Beschädigung von Gegenständen im Eigentum von Kursteilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone). Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Für Garderobe, Kinderwägen, Babyschalen etc. wird keine Haftung übernommen.
3.6 Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Hebammen, Kursleiter*innen, Hebammenstudent*innen, Praktikant*innen und sonstige Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten, die in Bezug auf der Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Die Hebamme darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, telefonisch oder per SMS durchführen.
4. Umfang der Leistungen
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- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
- Die Betreuung der Hebamme während der Schwangerschaft bedeutet nicht automatisch eine Betreuung während des Wochenbetts. Hierzu muss ein gesonderter Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Betreuungsanfrage kann durch das Ausfüllen des Anfrageformulars auf der Homepage https://bestelmeyer.hebamio.de erfolgen oder durch direkten Kontakt zu der Hebamme per E-Mail oder Telefon.
- Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Für vereinbarten Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
5. Wahlleistungen
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- Die Hebamme verpflichtet sich die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
- Als Wahlleistung können Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, in Anspruch genommen werden. Diese sind z.B.
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- Geburtsvorbereitende Akupunktur (20,- € pro Sitzung)
- Akupunktur in Schwangerschaft und Wochenbett (20,- € pro Sitzung)
- Effektive manuelle Hilfen nach HebammenART (20,-€ Eigenanteil für Anamnese und Nachruhe pro Sitzung)
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- Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über das Kontingent des Vertrages zur Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen. Um dies zu vermeiden, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat. Das Kontingent beinhaltet:
- 12 Beratungen in der Schwangerschaft
- 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt
- 8 Leistungen (persönlich oder telefonisch) nach 12 Wochen nach der Geburt bis zum Ende der Stillzeit
6. Abrechnung des Entgelts
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- Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin zur Zahlung verpflichtet.
- Eine Leistungsempfängerin, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen wird, legt eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die das Krankenkassenkontingent der Hebamme umfasst (Das Kontingent wird in diesen AGBs bei Nr.5c kursiv aufgeführt). Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Leistungsempfängerin daher als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt.
- Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet (§286 Abs. 3 BGB).
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr fällig.
- Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
- Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
7. Haftung
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- Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
- Die Hebamme arbeitet eigenständig, rechnet selbst ab und ist für den Inhalt ihrer Arbeit selbst verantwortlich.
- Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
8. Datenschutz
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- Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
- Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung der Leistungsempfängerin und des Kindes erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
- Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistungen notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
- Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.
9. Erreichbarkeit der Hebamme, Verhalten bei Nichterreichen der Hebamme
-
- Die Hebamme ist im Normalfall von Montag bis Freitag von 8:30-16:00 Uhr über die Telefonnummer 0171/3574393 oder per E-Mail (hebamme.annika@outlook.de) erreichbar.
- Terminbuchungen können direkt über bestelmeyer.hebamio.de/termine vorgenommen werden.
- Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass sie die Hebamme per Telefon oder E-Mail kontaktieren kann und kennt die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Konsequenzen.
- Die Hebamme leistet keine 24-Stunden Bereitschaft.
- Außerhalb dieser Zeit, bei Nichterreichen der Hebamme und bei Notfällen wendet sich die Leistungsempfängerin an das nächstgelegene Krankenhaus bzw. an den behandelnden Gynäkologen/Kinderarzt bzw. an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117
10. Vertretung
Im Falle von Krankheit, Urlaub, Weiterbildung o.Ä. bemüht die Hebamme sich um eine Vertretung, kann diese jedoch aufgrund der Hebammenmangelversorgung nicht gewährleisten. Sollte dieser Fall eintreten, wendet sich die Leistungsempfängerin an ihren Frauen- oder Kinderarzt, ihre Geburtsklinik oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. (s.o.)
11. In Krafttreten der AGBs
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.04.2023 in Kraft.
12. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Gerichtsstand ist Ansbach.
Dinkelsbühl/ Mönchsroth April 2023